RWA – Rauchwarnanlagen

Vorbeugender Brandschutz und natürliche Lüftung in einem.

Rauchwarnanlagen sind für die Rettung von Menschenleben und Materialien eine zwingende Notwendigkeit.

Nicht ohne Grund ist die Forderung einer Rauchwarnanlage Bestandteil jeder Bauordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Zu diesem Zweck müssen an oberster Stelle des Treppenraumes Rauchabzugsöffnungen in der Fassade oder Decke vorgesehen werden. Diese Rauchabzugseinrichtungen müssen vom Erdgeschoss, vom obersten Vollgeschoss sowie in Abständen von höchstens 3 Geschossen zu öffnen sein. Für Versammlungsstätten, Krankenhäuser und Schulen gelten die jeweiligen Sondervorschriften. Es kann zwischen elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Systemen gewählt werden.

Zwar verhindern Rauchwarnanlagen keinen Brand, sie sind jedoch ein wirksames Mittel zur Schadensbegrenzung.

Als Betreiber einer Rauchwarnanlage sind Sie für deren Einsatzbereitschaft verantwortlich und gesetzlich verpflichtet, die Instandhaltung dieser Anlage sicherzustellen.

Mit der vorgeschriebenen regelmäßigen Instandhaltung, darf nur geeignetes und entsprechend qualifiziertes Personal beauftragt werden. Unser Service für Sie, neben dem Verkauf und der Montage von RWA-Anlagen, bieten wir auch Wartungsverträge oder Einzelwartungen an.

Die jährliche „Wartung/Instandhaltung“ gibt Ihnen die Gewährleistung einer einwandfreien Funktion der Anlage.

Für die Entrauchung der Fluchtwege dient die Rauchwarnanlage zum Schutz der Menschen, der Erhaltung von Sachwerten und Ihrem Versicherungsschutz.

Rauchwarnanlage

Folgendes habe ich zur Kenntnis genommen:

1 + 13 =